Ihr Fahrzeug wird in einer nicht öffentlichen, geheizten Garage/Halle sicher untergestellt und verwahrt.
Die Garage ist mit einer 24-Stunden-Alarmüberwachung ausgestattet.
Mitbewerber-Angebote werden in der Regel von uns übernommen oder unterboten.
Jederzeit möglich – denn nur dann bleiben Sie unser Kunde!
Kein Problem, Sie erhalten eine Ersatzbescheinigung. Sollte Ihr Pfandschein verloren gehen, müssen Sie uns den Verlust aber unverzüglich melden, damit wir den abhandengekommenen Pfandschein sperren können.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Pfandleihverordnung.
Wird das Pfandgut nach drei Monaten nicht ausgelöst und wird der Vertrag nicht verlängert, so darf das Fahrzeug vier Wochen später zur Versteigerung freigegeben werden. Dabei besteht keine persönliche Haftung, die Haftung beschränkt sich stets auf den Pfandgegenstand. Ein überschüssiger Versteigerungserlös wird auf Verlangen nach Abzug aller Kosten an Sie ausgezahlt.